THG-Prämie für Ladesäulen beantragen
Bildung & Wissen // Artikel vom 10.11.2023
Deutschland hat sich verpflichtet, bis Mitte dieses Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften.
Damit dieses Ziel erreicht wird, treffen die Regierenden schon heute Maßnahmen. Eine davon ist die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Sie wird in Form einer jährlichen Prämie an Unternehmen und Marktteilnehmer ausgezahlt, die für ihre Produkte und Dienstleistungen keinen nennenswerten Ausstoß an CO2 verursachen.
Bis Ende 2021 kamen vor allem die großen Versorgungsunternehmen in den Genuss der THG-Prämie. Ihnen gelingt es aufgrund des deutschen grünen Energiemixes, ihre Quote nicht auszuschöpfen. Seit 2022 können auch Halter von vollelektrisch angetriebenen Fahrzeugen die THG-Quote beantragen. Seit Kurzem ist es unter Berücksichtigung einiger Vorgaben möglich, die THG-Prämie für Ladesäulen zu requirieren. Ziel dieses Geldsegens ist es, den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu beschleunigen.
Was wird unter der THG-Quote verstanden?
Deutschland als Hochindustrieland ist einer der weltweit größten Emittenten von Treibhausgasen, die für den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Daher werden mehr und mehr Maßnahmen erlassen, mit denen dieser Ausstoß begrenzt werden kann. Die THG-Quote ist ein politisches Instrument, das im Verkehrssektor wirkt. Dieser ist für etwa ein Viertel der gesamten Emissionen hierzulande verantwortlich.
Hinter der THG-Quote steckt die Idee, dass große Treibhausgasemittenten wie die Konzerne aus der Mineralölindustrie jährlich einen steigenden Prozentsatz ihrer Produkte nachhaltig und klimaneutral herstellen sollen. Derzeit beläuft sich diese Quote auf acht Prozent; bis 2030 steigt sie auf 25 Prozent an. Unternehmen, die dieses Ziel nicht erreichen, werden mit Strafzahlungen konfrontiert.
Es ist absehbar, dass diese Zahlen von den meisten Mineralölkonzernen nicht erreicht werden. Den Unternehmen wird mit der THG-Quote eine Möglichkeit eingeräumt, die Strafzahlungen auf legalem Wege zu vermeiden, indem sie Zertifikate von Marktteilnehmern kaufen, die ihre Quote nicht ausschöpfen. Diese Firmen und Privatleute wiederum profitieren über die THG-Prämie davon, dass sie nachhaltig wirtschaften.
Welche Ziele sollen mit der THG-Quote erreicht werden?
Die THG-Quote wurde im Jahre 2015 eingeführt. Allerdings hat sie erst seit knapp zwei Jahren Fahrt aufgenommen, seit sie für breite Bevölkerungsschichten zugänglich ist. Im Einzelnen verfolgt Berlin mit der Maßnahme die folgenden Ziele:
- Allgemeine Reduzierung des hohen Verkehrsaufkommens
- Verteuerung fossiler Antriebsformen
- Verbilligung der E-Mobilität
- Schneller Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur
Wie wird die THG-Prämie finanziert?
Im Gegensatz zu den Prämien, die beim Kauf eines E-Autos gezahlt werden, ist die THG-Quote keine staatliche Fördermaßnahme. Dieser Umstand ist dahingehend bemerkenswert, dass für die Prämienzahlungen keine Steuergelder in die Hand genommen werden. Die THG-Quote wird ausschließlich von den Unternehmen finanziert, die fossile Treibstoffe herstellen.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Die Prämie steht jedem Halter eines E-Fahrzeuges zu. Einzige Bedingung dabei ist, dass das Fahrzeug ausschließlich elektrisch angetrieben wird. Hybride Antriebsarten fallen aus der Regelung heraus.
Seit Kurzem zählen auch Betreiber von Ladestationen zu den Begünstigten. Zumindest dann, wenn die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Fuhrparkbetreiber, die ihre Flotte elektrifizieren möchten, profitieren dabei doppelt von der THG-Quote. Zum einen erhalten sie die THG-Prämie für jeden einzelnen Dienstwagen. Zum anderen verdienen sie, wenn sie Ladepunkte einrichten.
THG-Prämie für Ladesäule sichern – so ist vorzugehen
Grundsätzlich ist es so, dass die THG-Prämie nur über spezialisierte Vermittlungsunternehmen beziehungsweise Quotenhändler beantragt werden kann. Damit soll ein übermäßiger administrativer Aufwand vermieden werden.
Im vereinfachten Verfahren bündeln die Händler die Anträge ihrer Kunden und leiten sie an das für den Quotenhandel verantwortliche Bundesumweltamt weiter. Dort werden sie geprüft und im Falle einer Berechtigung stellt das Amt ein Zertifikat über die Anlage aus. Die Zertifikate werden den Quotenhändlern zugeschickt, die sie an die Konzerne verkaufen. Sobald die quotenpflichtigen Unternehmen bezahlt habe, leiten die Vermittler die Gelder anteilsmäßig an ihre Kunden weiter, wobei sie eine Provision einbehalten.
THG-Prämie für Ladesäulen beantragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Beantragung der THG-Quote gestaltet sich für E-Fahrzeuge sehr einfach und nimmt nicht mehr als fünf bis zehn Minuten am Bildschirm in Anspruch. Auf der Website des Anbieters wird der Fahrzeugschein und ein Ausweisdokument in Kopie hochgeladen und ein Bankkonto angegeben. Damit ist die Angelegenheit für den Fahrzeughalter oder Flottenbetreiber erledigt. Da das Bundesamt derzeit aufgrund der Vielzahl der Antragsteller ausgelastet ist, können bis zu drei Monate vergehen, bis ein Zahlungseingang vermeldet werden kann.
Für Ladestationen sind einige weitere Aspekte zu beachten, die aber unwesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Es sind vier Schritte nötig, um von den teils üppigen Prämien zu profitieren:
- Es muss sichergestellt werden, dass die Ladestation den technischen und regulatorischen Anforderungen, die die Ladesäulenverordnung (LSV) vorsieht, erfüllt (s. folgende Abschnitte).
- Die Ladesäule muss bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Anbieter wie emovy.de übernehmen in der Regel diesen Service oder greifen unterstützend ein.
- Jetzt ist der Moment gekommen, mit dem Quotenhändler in Kontakt zu treten. Dabei werden die Auszahlungsintervalle festgelegt.
- Ab diesem Moment müssen die Betreiber nur regelmäßig die Verbräuche ihrer Anlagen an die Quotenhändler übermitteln und der gesamte Prozess läuft automatisiert ab. i.d.R. können sich Ladesäulenbetreiber alle drei Monate über einen Zahlungseingang freuen.
Anforderungen, um am Quotenhandel teilzunehmen
Die Höhe der THG-Prämie wird anhand des Verbrauchs der Ladepunkte berechnet. Das wichtigste regulatorische Kriterium ist dabei die öffentliche Zugänglichkeit. Es gelten nur solche Ladepunkte als prämienberechtigt, die von jedem Besitzer eines E-Autos genutzt werden können. Darunter fallen Ladestationen im öffentlichen Raum als auch solche, die auf Parkplätzen von Supermärkten, Hotels und Firmen aufgestellt sind.
Wenn die Nutzung dagegen eingegrenzt ist, ist keine Prämienzahlung möglich. Damit sind beispielsweise Ladestationen gemeint, an denen nur die Mitarbeiter eines Unternehmens laden können und deren Zugang Dritten verwehrt ist.
Daneben gilt es, einige technische Anforderungen zu erfüllen. So muss der Ladepunkt für die spontane Nutzung freigegeben sein, ohne dass eine vertragliche Bindung verpflichtend ist. Obendrein sind die Vorgaben der LSV bezüglich Bezahlsysteme und Authentifizierungsverfahren zu berücksichtigen. Letztendlich müssen die Anlagen tadellos funktionieren und geeicht sein.
Meldung bei der Bundesnetzagentur
Mit etwas Aufwand ist die Meldung im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur verbunden, die die Quotenhändler benötigen, um den Prozess der THG-Prämienzahlung in Gang zu setzen. Dieser fällt aber nur einmalig an. Die folgenden Informationen sind vorab zusammenzustellen:
- Betreibernummer bei der Bundesnetzagentur, sofern eine solche schon vorhanden ist
- Exakter Standort nach Längen- und Breitengrad. Dieser kann bequem über Google Maps herausgefunden werden
- Datum der Inbetriebnahme
- Nennleistung in Kilowatt
- Anzahl der Ladepunkte
- Angebotene Bezahlsysteme und Authentifizierungsverfahren
- Verwendete Steckersysteme
- Public Key, der üblicherweise auf dem Messgerät der Anlage verzeichnet ist und bestätigt, dass der Ladepunkt geeicht ist
- Einverständniserklärung der Bundesnetzagentur
Wie hoch fällt die THG-Prämie aus?
Derzeit erwarten Betreiber einer Ladesäule etwa 15 Cents pro abgegebene Kilowattstunde (kWh). Kommt der Strom der Anlage aus erneuerbaren Energiequellen, sind bis zu 30 Cent/kWh möglich.
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