Was bleibt

Bildung & Wissen // Artikel vom 25.10.2014

Der Wunsch der Künstler-Erben, die Erbschaftssteuer möglichst aus dem Verkauf geeigneter Kunstwerke zu begleichen, ist durchaus berechtigt.

Gleichzeitig soll das Gesamtwerk auch über des Künstlers Tod als solches erhalten bleiben und der Nachwelt zugänglich gemacht werden. Es ist oft administrativem, finanziellem und institutionellem Unvermögen zuzuschreiben, wenn Künstlernachlässe in alle Winde verweht werden. Dass dies angesichts der Fülle aktueller Kunstproduktion nicht ausbleibt, ist nahezu täglich zu besichtigen. Insofern ist das Künstlerbund-Symposium, das Konzepte für den Umgang mit Künstlernachlässen aufzeigt, längst überfällig.

Interdisziplinär angelegt, macht es deutlich, dass es eben nicht nur die Museen und Kunsthallen sind, die nach dem Tod eines Künstlers auf den Plan gerufen werden. Es betrifft die Künstler schon zu Lebzeiten, denn sie können gewissermaßen „Vorsorge“ treffen, indem sie beispielsweise Stiftungen einrichten. Und es ist natürlich eine Frage, die die Wissenschaft ebenso umtreibt wie sie das Steuerrecht tangiert und den Staat beschäftigen muss.

Über Künstlernachlässe sprechen Silvia Köhler (Mannheim) und Hildegard Ruoff von der nach ihr und ihrem Mann benannten Stiftung. Künstler wie Simone Demandt, Christian Jankowski und Werner Pokorny nehmen ebenso teil wie Werner Meyer (Kunsthalle Göppingen) und Pia Müller-Tamm (Kunsthalle Karlsruhe). Für die Wissenschaft spricht Wolfgang Ullrich, für das Steuerrecht Wolfgang Blumers und Otmar M. Weigele. -ChG

Sa, 25.10., 10-18 Uhr, Lichthof, HfG Karlsruhe, Karlsruhe

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