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Kunst & Ausstellungen // Artikel vom 16.03.2016

Seit rund 30 Jahren ist das Regierungspräsidium in der Künstlerförderung aktiv.

Dazu gehört auch der Kunstwettbewerb, für den sich junge Künstler bis 30.3. mit bis zu zehn Kunstwerken aus allen Bereichen der Bildenden Kunst bewerben können. Interessant dabei: Nicht ein einzelnes Werk, sondern der bisherige künstlerische Werdegang wird von der Jury bewertet. -ChG

Einsendeschluss: 30.3.2016

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