HfG-Rektor Jan Boelen abgewählt

Kunst & Ausstellungen // Artikel vom 12.04.2022

An der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe gab es auf Antrag von ProfessorInnen der Hochschule Ende März ein Abwahlverfahren nach § 18a des Landeshochschulgesetzes gegen den Rektor Jan Boelen.

Die dafür erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen aus der Professorenschaft wurde erreicht und die Amtszeit des Rektors vorzeitig zum 31.3. beendet. Boelen leitete die HfG seit Dezember 2019.

Konkrete Auswirkungen auf Studium und Lehre habe die Abwahl nicht, so die Hochschule: Die Leitung der Hochschule übernehmen übergangsweise wie im Landeshochschulgesetz vorgesehen die Rektoratsmitglieder Kanzler Thomas Fröhlich und Prorektorin Constanze Fischbeck.

Während die Verwaltung ihre Abläufe an die neue Situation anpasst, bereiten sich die StudentInnen und Lehrkräfte auf das kommende Sommersemester ab dem 19.4. vor. Über das weitere Verfahren wollen die zuständigen Gremien der Hochschule in Kürze entscheiden. -ps/pat

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Kommentar von Daniela |

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Rektor der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe darf sein Amt vorläufig weiterhin ausüben. Der Beschluss (11 K 4528/22) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe, Pressemitteilung vom 8. März 2023

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