Gute Neuigkeiten für die Clubkultur

Clubkultur // Artikel vom 06.05.2021

Gleich dreimal fand die Clubkultur Erwähnung in dem von Grünen und CDU am 5.5. vorgestellten Koalitionsvertrag.

Neben dem Aufzählen von Clubs als förderungswürdige Institutionen bei der ländlichen Kulturförderung erfreut besonders ein Passus auf Seite 138 des Vertrags: Dort verspricht die zukünftige Landesregierung, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass Musikclubs in Zukunft als Orte der kulturellen Nutzung definiert werden sollten. Bisher firmierten diese gemeinsam mit Bordellen und Spielhallen unter der Kategorie Vergnügungsstätte. Dies dürfte bald sogar überfällig sein, ein entsprechender Antrag wurde in der Bauausschusssitzung des Bundestages verabschiedet und soll Fr, 7.5. im Bundestag beschlossen werden. Eine solche Änderung der BauNVO würde eine große rechtliche Aufwertung und Besserstellung von Clubs und Musikspielstätten mit kuratierten Programmen bedeuten. Ebenfalls legt es rechtlich fest, was die zu Jahresanfang gegründete IG Clubkultur schon lange betont: Clubs gehören zum kulturellen Leben der Kommunen.

Weiter wird sich die zukünftige Landesregierung dafür einsetzen, das „Agent Of Change“-Prinzip einzuführen, wovon sich die IG eine wirksame Maßnahme gegen das Clubsterben verspricht. Dieses aus London stammende Konzept der Stadtentwicklung verlagert die Zuständigkeit für Lärmschutz weg von alteingesessenen Kultureinrichtungen hin zu möglichen neuen Nachbarn. Sollen im nahen Umfeld von existierenden Clubs oder Spielstätten Wohnungen entstehen, müssen die ErbauerInnen dafür sorgen, dass erforderliche Schallschutzmaßnahmen erfolgen. Mit dem Aufzählen von Clubs bei der kulturellen Förderung streift die Landesregierung ein weiteres wichtiges Ziel des Zusammenschlusses: das Schaffen eines eigenen Haushaltspostens zur Förderung von Clubkultur in Baden-Württemberg.

Die IG Clubkultur befindet sich gerade noch in einem strukturellen Aufbauprozess. Im Moment arbeitet man daran, das politische Forderungsprofil zu schärfen und aus der Interessengemeinschaft einen Verband zu formen. Inzwischen unterstützen über 120 Akteure aus über 20 Städten im Land die Forderungen an die Landespolitik. Sobald es die Corona-Verordnung zulässt, soll die Gründungsversammlung angesetzt werden. -ps/pat

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