AAKA-Kundgebung: „Kein Schlussstrich – NSU-Komplex auflösen!“

Stadtleben // Artikel vom 02.12.2021

Am 2.12. verhandelt der BGH in Karlsruhe mündlich die letzte verbliebene Revision gegen das Urteil des Münchener Oberlandesgerichts im NSU-Prozess.

Konkret geht es um die Revision der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil im Verfahren gegen André Eminger, der im Rahmen des NSU-Prozesses am 18.7.2018 wegen Unterstützung der „terroristischen Vereinigung“ NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen „Beihilfe zum versuchten Mord“, „gefährliche Körperverletzung“, „Raub“ und „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“. Das Gericht entschied, er habe von den Taten Böhnharts, Mundlos’ und Zschäpes nichts gewusst. Gegen diese Entscheidung legte die Bundesanwaltschaft Revision ein. Eminger gilt als der „treueste Unterstützer“ des NSU und ist nicht nur seit der (Teil-)Verurteilung wieder auf freiem Fuß, sondern weiterhin in der rechten Szene aktiv.

„Mit dem milden Urteil im NSU-Prozess gegen den Neonazi und NSU-Unterstützer André Eminger, der den RechtsterroristInnen Böhnhart, Mundlos und Zschäpe unter anderem eine Wohnung zur Verfügung stellte und auch das Wohnmobil für zwei Überfälle und einen Mordanschlag anmietete, folgte das Gericht der These des Trios, das allein und ohne Mitwissen anderer gehandelt habe. Die Mär rechter Einzeltaten zieht sich bis heute durch und ist brandgefährlich, da rechter Terror hierdurch verharmlost und seine strukturellen Voraussetzungen und Hintergründe unterschlagen wedern. Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der Verhandlung der Revision die Chance, dieser These der Einzeltäterschaft zu widersprechen und damit ein Zeichen zu setzen, dass der NSU mehr als nur aus einem Trio besteht, und dass rechter Terror in Deutschland System hat“, so das zur Kundgebung zum Revisionsverfahren gegen Eminger aufrufende Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA).

Das Revisionsverfahren bildet den gerichtlichen Abschluss des NSU-Verfahrens. Für das AAKA ist dies jedoch kein Schlussstrich unter den NSU-Komplex: „Bis heute sind viele Fragen offen, viele Dinge nicht geklärt. Gleichzeitig morden Nazis und Rassisten weiterhin in Deutschland und der Staat lässt sie gewähren. Am Donnerstag wollen wir als Antifaschisten vor Beginn des Revisionsverfahrens gegen André Eminger vor dem BGH gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen rassistischen Terror und das Versagen staatlicher Behörden setzen.“ -ps/pat

Do, 2.12., 9 Uhr, Bundesgerichtshof, Karlsruhe

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