Abgesagte Kulturveranstaltungen: Ticketgutschein statt Rückzahlung
Stadtleben // Artikel vom 02.04.2020
Die Bundesregierung plant bei abgesagten Kulturveranstaltungen eine Gutscheinlösung für bereits gekaufte Tickets statt einer sofortigen Rückzahlpflicht.
Die Gutscheine sollen für alle Tickets gelten, die vor dem 8.3. gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Kulturveranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.
Viele Kulturveranstalter und -einrichtungen haben schon in Eigenregie solche Gutscheinlösungen auf freiwilliger Basis auf den Weg gebracht. Diese gesetzliche Regelung würde Verbindlichkeit und Rechtssicherheit für Kunden sowie Kultureinrichtungen und -veranstalter bieten und soll auch für gebuchte Reisen und Tickets für Sportveranstaltungen gelten. Die EU-Kommission muss dem Maßnahmenpaket noch zustimmen.
Der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt die geplante Regelung als eine wichtige Maßnahme, um die Liquidität von Kultureinrichtungen zu sichern. DKR-Geschäftsführer Olaf Zimmermann sagt: „Die Absage aller öffentlichen Kulturveranstaltungen stellt einen noch nie dagewesenen Einbruch in der kulturellen Infrastruktur dar. KünstlerInnen und die Kulturveranstalter sind künstlerisch und ökonomisch ins Mark getroffen. Die von der Bundesregierung geplante Regelung ist ein wichtiger Akt der Nothilfe. Wir bitten alle Konzert-, Theater- und Ausstellungsbesucher um Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme.“ -ps/pat
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