HfG-Rektor zum zweiten Mal abgewählt

Stadtleben // Artikel vom 21.12.2022

Am 16.11. wurde zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ein Antrag auf Abwahl des Rektors der HfG gem. § 18 a LHG eingereicht.

Gewählt wurde am 19., 20 und 21.12. Nach Schließung des Wahllokals ergab sich heute nach Auszählung der Stimmen folgendes Abstimmungsergebnis: neun Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme bei einer nicht abgegebenen Stimme. Die im Gesetz festgelegte notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Abwahl eines Rektors wurde mit diesem Ergebnis erreicht und der amtierende Rektor Jan Boelen zum zweiten Mal abgewählt.

Die zweite Wahl war erforderlich geworden, nachdem Boelen in erster Instanz erfolgreich aufgrund von Formfehlern im ersten Verfahren im April vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abwahl geklagt hatte. Daraufhin war er Mitte November an die HfG zurückgekehrt. Die ProfessorInnen wollten die endgültige richterliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht abwarten und hatten daher erneut eine Abwahl beantragt; sie sahen die Gewährleistung des Lehr- und Hochschulbetriebs durch die Anwesenheit des Rektors an der Hochschule als gefährdet an. -ps/pat

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