Kein Bürgerentscheid über bessere Fuß- und Radwege

Stadtleben // Artikel vom 01.10.2023

Mehr Raum für Rad- und Fußwege, eine sicherere Verkehrsführung und eine schnellere Umsetzung dieser klimagerechten Mobilitätsangebote, will die Initiative Fuß- und Radentscheid Karlsruhe erreichen.

Dafür sammelte sie mehr als 23.000 Unterschriften, um alle KarlsruherInnen im Rahmen eines Bürgerentscheids abstimmen zu lassen. Im September erklärte der Zentrale juristische Dienst der Stadt (ZJD) das Bürgerbegehren allerdings für unzulässig. Die Fragestellung sei in mehrfacher Hinsicht zu offen. Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen könnten auf kommunalpolitischer Ebene entschieden werden; sie seien zu unkonkret formuliert und es fehle an Vorschlägen zur Finanzierung.

Gleichzeitig betonte die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme, dass sie viele der Ziele der Initiative Fuß- und Radentscheid teile und bereits an der Umsetzung arbeite. Martin Reicher, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens kann die Entscheidung nicht nachvollziehen. Die sechs geforderten Maßnahmen seien ausreichend konkret. „Wir haben im Vorfeld untersucht, in welchen Straßen die Maßnahmen umsetzbar sind. Wäre das Bürgerbegehren konkreter, fände die Verwaltung andere haltlose Argumente für die Unzulässigkeit.“

Er legte ein eigenes Rechtsgutachten vor, dass der Auffassung des ZJD widerspricht und den Entscheid für rechtlich umsetzbar, die Fragestellung für ausreichend konkret und die Maßnahmen für finanziell machbar hält. „Das Bürgerbegehren nur deshalb abzulehnen, weil es mit der gewohnten Arbeitsweise nicht umsetzbar ist, ist verwerflich“, sagt Reichert. Der Gemeinderat folgte im September trotzdem dem ZJD und erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig. Einzelne Maßnahmen, über die die Bürger entscheiden sollten, sollen aber im Gemeinderat noch einmal diskutiert werden. „Tausendfacher Bürgerwille darf nicht einfach vom Tisch gewischt werden.“ (Foto: Florian Kaufmann) -fk

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