Städtischer Haushalt 2022/23 unter Auflagen genehmigt

Stadtleben // Artikel vom 02.03.2022

Das Regierungspräsidium hat den geplanten Doppelhaushalt der Stadt Karlsruhe nur unter Auflagen genehmigt.

Statt der ursprünglich geplanten 564 Mio. Euro darf die Kommune demnach bis 2023 nur 400 Mio. Euro an Kreditvolumen für Investitionen aufnehmen. Damit solle die steigende Verschuldung der Stadt abgebremst werden, sagte die Aufsichtsbehörde, die die Ursache für die steigende Verschuldung in einer „anhaltend hohen Investitionstätigkeit bei nicht ausreichender Eigenfinanzierungskraft“ sieht.

Die Finanzbürgermeisterin der Stadt Gabriele Luczak-Schwarz ist nicht überrascht von den Auflagen: „Wir sind sehr zufrieden, dass der Haushalt genehmigt wurde, das war ein schweres Unterfangen. Mir und dem OB war klar, dass wir bei der mittelfristigen Finanzplanung mit Einschränkungen rechnen müssen.“ „Wir werden sicher keine Baustelle einstellen oder stoppen“, beschreibt Luczak-Schwarz aber das klare Ziel, keine angefangene Maßnahme aufgrund der Finanzlage abbrechen zu wollen. Es werde nun intensiv geprüft, wie die Bauprojekte von Straßenbau, Kitas über Schulen mit der reduzierten Investitionssumme realisiert werden sollen. „Wir haben das geplante Kreditvolumen nicht immer zu 100 Prozent gebraucht, wir brauchen meist nur 70 Prozent davon.“ Trotzdem sei der auferlegte Deckel ein starkes Signal. „Wir müssen Investitionen priorisieren und den Ergebnishaushalt stabilisieren“, ist die Erste Bürgermeisterin entschlossen. Für den kommenden Doppelhaushalt seien die laufenden Ausgaben genehmigt, auch die freiwilligen Leistungen würden in voller Höhe bezahlt, betont Luczak-Schwarz.

Die Zuwendungsempfänger hatten zuvor nur vorläufige Bewilligungen ihrer Zuschüsse erhalten. Doch für den nächsten Haushalt 2024/25 stellt Luczak-Schwarz schon jetzt auf weitere Kürzungen der städtischen Leistungen ein. „Im nächsten Haushalt ist die schwarze Null das Ziel.“ Dazu sollen in allen städtischen Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften die Aufgaben und ihre Standards auf ihre Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit hin überprüft werden. „Jede Transferleitung, alle Personalkosten, jede Aufwendung muss geprüft und plausibilisiert werden“, beschreibt Luczak-Schwarz den Prozess, bei dem „mit umfassenden Instrumentenkoffer in die einzelnen Häuser gegangen“ werde. Dazu erhielten die Amtsleitungen gekürzte Budgetvorgaben, die sie in ihrer Federführung zum nächsten Haushalt umsetzen müssten. „Das wird sehr viel Kraft und Disziplin kosten“, sei aber sehr notwendig, um die Eigenfinanzierungskraft zu stärken. Mit der Genehmigung des Haushalts hat die Diskussion um Kürzungen der städtischen Leistungen also gerade erst begonnen. -fk

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