Umweltverbände gegen die wasserrechtliche Genehmigung von RDK 7
Stadtleben // Artikel vom 26.08.2021
„Keine Verlängerung der Kühlwassergenehmigung für das EnBW-Kohlekraftwerk RDK 7 in Karlsruhe – Stilllegung sofort“, fordern BUND, LNV und Nabu und haben ihre Einwendung beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht.
Hintergrund: Die EnBW beantragt in einem gehobenen Wasserrechtsverfahren beim RP Karlsruhe für das alte Kohlenkraftwerk der EnBW in Rheinhafen (RDK 7) die Entnahme von 17.000 Litern Kühlwasser pro Sekunde aus dem Rhein und dessen dann erwärmte Rückführung. Das bedeutet: 650 Megawatt (MW) ungenutzte Abwärme – bei einer elektrischen Leistung von nur 520 MW – wird in den Rhein geleitet. Die Einleitung von Wärme in die Luft und in den Rhein beträgt am Standort Karlsruhe etwa 3.500 MW. RDK und Miro tragen mit jeweils 1.500 MW dazu bei. Wärme ist bei einem Kraftwerk Abfall, der eigentlich verwertet werden müsste.
Gleichzeitig wird auch betragt: die Einleitung von 30.000.000 Litern pro Jahr behandeltem Abwasser aus der Rauchgasreinigung des Blocks RDK 7 und die Einleitung von 110.000.000 Litern pro Jahr behandeltem Abwasser aus der Dampferzeugung. Dieses Brauchwasser enthält kiloweise auch Schadstoffe wie Cadmium, Quecksilber, Chrom, Nickel, Kupfer, Blei, Zink, Sulfid, Sulfit, Arsen und Thallium. Es handelt sich bei RDK 7 um eine UVP-pflichtige Anlage. Die EnBW argumentiert, dass an den vorhandenen, wasserrechtlich genehmigten Abwasserbehandlungsanlagen aus dem Jahr 2005 aber keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden und werden und deshalb die Verlängerung der Genehmigung nicht mit den BürgerInnen öffentlich erörtert werden müsse.
„Dies lehnen wir ab und fordern vom RP Karlsruhe die Nichtverlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung. Die Stilllegung oder der Weiterbetrieb des alten Kohlekraftwerks RDK 7 ist ein Gradmesser dafür, wie ernst es die Politik in Ba-Wü mit den Klimazielen von Paris meint. RDK 7 ist im Kühlwasser nicht mehr Stand der Technik, da es eine Durchlaufkühlung besitzt. Für neue Kraftwerke sind aber Kühltürme wie bei RDK 8 vorgeschrieben, die ab einer Rheintemperatur von 22,6 Grad in Betrieb genommen werden müssen. RDK 7 will zehn Grad über der jeweiligen Rheintemperatur bis zu 33 Grad warmes Kühlwasser in den Rhein einleiten. Wir müssen raus aus allem, was Kohlendioxid emittiert und das Klima aufheizt. Die Pariser Klimaschutzziele sind nur erreichbar, wenn dies sofort überall – also auch in Karlsruhe – aktiv betrieben wird. Alle Zahlenspiele zu Klimaneutralität und Kohleausstieg können wir getrost begraben, wenn wir den Weiterbetrieb alter Kohlenmeiler absegnen. Eine erneute Wasserentnahme und Wassereinleitung von Kühlwasser aus und in den Rhein für ein altes Kohlekraftwerk ist hierfür das falsche Signal. Den Klimawandel stoppen zu wollen, reicht nicht mehr“, so Harry Block, Vorstandsmitglied von BUND Karlsruhe und Mittlerer Oberrhein.
„Wenn die Politiker sich den Schlamm von ihren Schuhen nach den Starkregenereignissen gewischt haben, müssen sie Wasser zum politischen Querschnittsthema machen. Wasser gehört ins Bau-, Planungs- und Energierecht, in die Landwirtschaftspolitik und in die Pläne zur Industrieansiedlung. Das Problem der Kühlung der Kraftwerke wird dabei meist vergessen. Die Kraftwerke mit ihrem Kühlwasser sind die größten Wasserverbraucher in Deutschland. Die ungenutzte Abwärme aller zentralen Kraftwerke in Deutschland würde ausreichen, um alle Gebäude in Deutschland zu heizen. Die modellierten Erhöhungen der Wassertemperatur durch Wärmeeinleiter am Rhein lagen schon im Jahr 2010 zwischen 0,6 und 1,6 Grad Wärmeeinleitungen. Umgerechnet auf den einzelnen Bundesbürger werden rund 600 Liter pro Einwohner und Tag für die Kühlung bei der Stromerzeugung genutzt. Die Rheintemperatur überschritt 2003 schon 28 Grad am Pegel Maxau. Wenn Tausende von Litern pro Sekunde Wasser angesaugt werden, kommt der Fischabwehr eine erhebliche Bedeutung zu. Der Zustand der Fischabwehr ist bei RDK 8 und dem Gaskraftwerk RDK 4S (mit hohem Geldaufwand) ist gut, der von RDK 7 wurde 2019 nur nachgebessert. Fazit: RDK 7 wird nicht zur Versorgungssicherheit mit Strom und Fernwärme benötigt. Die Fernwärmeauskopplung ist nicht mehr zeitgemäß. RDK 7 entspricht dem Stand der Technik weder in den Schadstoffemissionen in die Luft noch in das Wasser. Eine Verlängerung der Wasserrechtsgenehmigung für RDK 7 lehnten wir deshalb vergangene Woche mit ausführlicher Begründung beim RP Karlsruhe ab. Wir erwarten die Zurücknahme der Genehmigung durch die Eigentümer der EnBW. Die EnBW gehört zu rund 50 Prozent den Land Ba-Wü und zu rund 48 Prozent den Landkreisen und Kommunen. Der Weiterbetrieb von RDK 7 wäre ein falsches Signal für die Ernsthaftigkeit der Umsetzung im des Pariser Abkommens zum Klimaschutzes und die Umsetzung des richtungsweisenden, vorschauenden Umwelturteils des Verfassungsgericht vom 24.3.2021.“ -ps/pat
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Kommentar von Dr. Manfred Gröbel |
Schön, wie die Leute ihre Dummheit öffentlich machen.
Die Abwärme eines Kraftwerkes besteht in der Temperaturdifferenz zwischen Zulauf und Ablauftemperatur des Kühlwassers.
Für besten Wirkungsgrad sollte auch die Abwassertemperatur möglichst niedrig liegen. Und das ist sie auch, wohl keine 25 Grad. Das ist nicht mal als Fernwärme zu gebrauchen.
Damit beträgt der Wirkungsgrad eines thermischen Kraftwerkes rund 1/3.
Schlimm nur, daß nun auch noch Wärmepumpen zur Heizung gefordert werden, die im günstigdn Fall den Faktor 3 als Gewinn einbringen.
Es ginge viel einfacher und würde die Abwärme der Kraftwerke vermeiden, wenn man den thermischen Prozeß (Verbrennen von Kohle, Öl oder Gas) daheim zur Heizung stattfinden ließe. Aber dabei wäre zu viel gespart. So verschwurbelt man die Prozesse, daß sie niemand versteht und zwingt dem Bürger teure, umweltschädliche und komplizierte Heizungen auf und hat gleichzeitig immer mehr Probleme bei der Stromerzeugung.
Nebenbei, im Winter, wenn es wirklich kalt ist, schalten sich die Wärmepumpen zu reinen Elektroheizungen (Wirkungsgrad 1/3, siehe Stromerzeugung) um.